Gesprächige junge Arbeitnehmer, die ältere Kollegen stören, stellen keine Altersbelästigung dar, entscheidet das Arbeitsgericht.
Ein Arbeitsgericht hat entschieden, dass ältere Arbeitnehmer, die sich durch jüngere, dynamischere Kollegen gestört fühlen, keine Opfer von Altersdiskriminierung sind. Das Gericht stellte klar, dass zwar Angestellte in ihren 20ern...